AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hans Bunke GbR:

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Hans Bunke GbR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Hans Bunke GbR und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von der Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote der Firma Hans Bunke GbR und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.

2. Bei individuellen Angeboten ist die Firma Hans Bunke GbR zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen sind die Angebote freibleibend und unverbindlich.

3. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Firma Hans Bunke GbR verbindlich zustande.

§ 3 Preise und Kosten

1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Firma Hans Bunke GbR.

2. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer als vereinbart. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen der Firma Hans Bunke GbR aus und wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.

4. Sämtliche Preise gelten nur bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an Lager.

5. Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Einrichtungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) der Firma Hans Bunke GbR werden zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

6. Entgelte und Kosten für Dienstleistungen der Firma Hans Bunke GbR gemäß vorstehender Ziffer 5 werden — ebenerdige Tätigkeiten vorausgesetzt — nach Aufwand auf folgender Grundlage berechnet:

a. Für die Bereitstellung von Personal werden je angefangene 30 Minuten EURO 15,00 je Person und LKW zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
b. Für Transport mit eigenem LKW der Firma Hans Bunke GbR werden EURO 0,65 je Entfernungskilometer (dies gilt jedoch nur außerhalb Hamburg) zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.
c. Anfallende Auslagen (für behördliche Genehmigungen, Fahrzeuganmietungen, Parkgebühren, Fährentgelte, Liftkosten, Flugkosten, Übernachtungskosten und Spesen bei großer Entfernung etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden von diesem erstattet. Sofern solche Auslagen EURO 50,00 übersteigen, bedarf es einer vorherigen Zustimmung des Kunden.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

1. Die Firma Hans Bunke GbR ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.

2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung der Firma Hans Bunke GbR. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind. Die Mietsicherheit ist drei Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung fällig.

3. Die Firma Hans Bunke GbR ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten der Firma Hans Bunke GbR und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. Nach Auftragsdurchführung erstellt die Firma Hans Bunke GbR die Schlussrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatzes. Die Firma Hans Bunke GbR ist berechtigt, eine Verrechnung der Schlussrechnung mit der Mietsicherheit vorzunehmen. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

5. Die Firma Hans Bunke GbR ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlussrechnung nicht bekannt waren.

6. Die Anzahlung über 20 % des Kaufpreises gilt bei Kaufrücktritt oder Nichteinhaltung der Abholung / Lieferung als Reservierungs- bzw. Lagerkosten und wird als diese einbehalten.

§ 5 Mietbedingungen

1. Der Kunde hat der Firma Hans Bunke GbR jede Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.

2. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen der Firma Hans Bunke GbR einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei der Firma Hans Bunke GbR über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.

3. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.

4. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt die Kosten der Kunde; anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten.

5. Die von der Firma Hans Bunke GbR gemachten Angaben zu den technischen Daten sind Circaangaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

6. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.

7. Jegliche Haftung der Firma Hans Bunke GbR für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.

8. Die Firma Hans Bunke GbR ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt.

9. Der Kunde ist während der Mietzeit verpflichtet, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass alle behördlichen Auflagen eingehalten werden. Die Kontrolle obliegt allein ihm.

§ 6 Kündigungsmöglichkeiten

1. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Firma Hans Bunke GbR den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten:

a. Bei Kündigung bis 21 Tage vor Auslieferung ist der Kunde verpflichtet, 20 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
b. Bei Kündigung bis 5 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
c. Bei Kündigung ab dem 4. Tag vorher ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.

Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.

2. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Firma Hans Bunke GbR auch berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Anmahnung oder Androhung zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung der, ggfs. anteiligen, Auftragssumme gemäß vorstehender Ziffer 1 verpflichtet. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.

§ 7 Bedingungen für den Kauf des Verbrauchsmaterials

1. Gebrauchte Büromöbel sind gekauft wie besehen und nicht reklamationsfähig.

§ 8 Liefer- und Leistungszeit

1. Die Waren sind in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 11:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 13:00 Uhr am Lager abzuholen bzw. abzuliefern.

2. Bei Anlieferung und Abholung durch die Firma Hans Bunke GbR an einem dritten Ort bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma Hans Bunke GbR. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat die Firma Hans Bunke GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.

4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Hans Bunke GbR setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung der Firma Hans Bunke GbR.

5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Firma Hans Bunke GbR berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.

§ 9 Gewährleistung bei Neumöbeln

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggfs. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

2. Bei Mängeln, die die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, kann die Firma Hans Bunke GbR nach ihrer Wahl die Möbel reparieren lassen oder einen Ersatz stellen.

3. Eine weitergehende Haftung der Firma Hans Bunke GbR ist ausgeschlossen.

4. Verlangt der Kunde Reparaturarbeiten an einem anderen Ort als dem der vertraglich vereinbarten Übergabe, hat er der Firma Hans Bunke GbR die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.

5. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der Firma Hans Bunke GbR.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.

§ 11 Angebot der Woche und des Monats nur solange der Vorrat reicht.

§ 12 Büromöbel: Inzahlungnahme nur bei entsprechender Kapazität möglich.